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   BSG, 20.12.1961 - 3 RK 59/57   

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https://dejure.org/1961,2832
BSG, 20.12.1961 - 3 RK 59/57 (https://dejure.org/1961,2832)
BSG, Entscheidung vom 20.12.1961 - 3 RK 59/57 (https://dejure.org/1961,2832)
BSG, Entscheidung vom 20. Dezember 1961 - 3 RK 59/57 (https://dejure.org/1961,2832)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechnung und Abführung der Beiträge zur Sozialversicherung von Bankangestellten - Berücksichtigung zusätzlich gezahlter halber Monatseinkommen - Auslegung und Subsumtion des Begriffs "einmalige Zuwendungen"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 16, 91
  • DB 1962, 512
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 15.10.1957 - 3 RK 80/55

    Nachentrichtung von Beiträgen zur Sozialversicherung - Beitragspflicht für die

    Auszug aus BSG, 20.12.1961 - 3 RK 59/57
    Die Bestimmungen dieses Erlasses sind, wie der erkennende Senat entschieden hat, geltendes Recht (BSG 6, 47, 50 ff).
  • BSG, 21.03.1961 - 3 RK 7/57
    Auszug aus BSG, 20.12.1961 - 3 RK 59/57
    Aus dieser engen wechselseitigen Verbindung zwischen Abzug des Beitragsanteils und Lohnzahlung folgt, daß der zur Entrichtung der Beiträge verpflichtete Arbeitgeber diese grundsätzlich nicht vor Fälligkeit des Arbeitsentgelts zu leisten hat, von dem die Beiträge zu entrichten sind (vgl. Entsch. des erkennenden Senats vom 21. März 1961 - 3 RK 7/57 - in SozR RVO § 393 Bl. Aa 1 Nr. 1).
  • BSG, 11.12.1987 - 12 RK 22/86

    Sozialversicherungspflicht einmal gezahlten Arbeitsentgelts

    Hingegen waren regelmäßig wiederkehrende Leistungen, auf die nach dem Inhalt des Arbeitsverhältnisses ein Rechtsanspruch bestand, bei der Leistungsberechnung zu berücksichtigen (BSG SozR Nr. 4 zu § 90 AVAVG; BSG SozR 4100 § 112 Nr. 11; s auch BSGE 16, 91).
  • BSG, 07.12.1964 - 3 RK 74/60

    Wohnungsgeldzuschüsse für verheiratete weibliche Angestellte bei der Deutschen

    Damit waren die "sonstigen, insbesondere einmaligen Bezüge" in vollem Umfange beitragspflichtig geworden (BSG 16, 91, 94).

    Geht man davon aus, daß § 35 LStDV 1959 an die Stelle des in Abschn. 1 Nr. 5 des Gem. Erlasses 1944 genannten § 35 LStDB mit derselben Wirkung für die Berechnung der Beiträge zur Sozialversicherung getreten ist - was der Senat hier offenlassen kann, wie er es in BSG 16, 91, 95 getan hat -, so würden nunmehr diejenigen Teilbeträge der Nachzahlung von Arbeitslohn, die nach dem jeweiligen Lohnsteuerrecht (vgl. z. B. § 52 Abs. 2 und 3 LStR 1959 - BStBl I 827 -) zu den "sonstigen, insbesondere einmaligen Bezügen" gehören und damit der Besteuerung nach festen Steuersätzen unterliegen, nicht zum Entgelt gehören.

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 20. Dezember 1961 (BSG 16, 91, 95) ausgeführt hat, sind hiernach unter "einmaligen Zuwendungen" in erster Linie nicht in ständiger Wiederholung zu zahlende Bezüge, die den Arbeitnehmern in der Regel aus besondern Anlässen gewährt werden und vielfach die Höhe nach nicht von vornherein bestimmt sind, ferner auch Bezüge, deren Fälligkeit nicht feststeht, zu verstehen.

  • BSG, 09.12.1975 - GS 1/75

    Entrichtung von Pflichtbeiträgen als Hindernis für die Entstehung einer

    genannt ist (vgl. BSGE 26, 68, 71 [BSG 26.01.1967 - 3 RK 44/64]; ferner BSGE 16, 91, 95 [BSG 20.12.1961 - 3 RK 59/57]).

    Hierbei handelt es sich um Bezüge, die nicht regelmäßig und nicht für den üblichen Lohnzahlungszeitraum geleistet werden (Blümich/Falk aaO, 10. Aufl., 2. Band S. 2754; Haberkorn, RdA 1965, 455, 456), die also ihrem Wesen nach nicht zum laufenden Arbeitslohn gehören, z. B. weil sie nicht in ständiger Wiederholung gezahlt werden, weil sie nur aus besonderen Anlässen gewährt werden, weil sie der Höhe nach von vornherein nicht bestimmbar sind oder weil ihre Fälligkeit nicht feststeht (vgl. BSGE 16, 91, 95 [BSG 20.12.1961 - 3 RK 59/57]; 22, 162, 166; 26, 68, 71).

  • BSG, 26.10.1982 - 12 RK 8/81

    Sozialversicherungsbeitrag; Arbeitsentgelt; Beitragsentrichtung bei nichgezahltem

    Tantiemen, die nicht regelmäßig im Laufe eines Jahres erwirtschaftet werden; ebenso schon BSGE 16, 91, 95 für Sonderzahlungen an Bankangestellte und BSGE 22, 162 für verspätete Zahlungen von geschuldetem Arbeitsentgelt; für solche Lohnnachzahlungen, soweit sie sich auf einen Zeitraum von nicht mehr als 12 Monaten erstrecken, hatte bereits der Gemeinsame Erlaß in Abschnitt 4 eine Verteilung auf die Lohnzahlungszeiträume angeordnet, für die sie gezahlt werden).
  • BSG, 11.02.1976 - 7 RAr 71/74

    Berechnung des Unterhaltsgeldes

    Als "einmalige Zuwendungen" nicht zu beachten sind demnach Leistungen, die nach Art und Anlaß bzw. nach ihrem Wesen nicht zu den laufenden, in jedem Lohnabrechnungszeitraum zu erwartenden Bezügen gehören, sondern nur aus besonderem Anlaß gewährt werden (BSGE 16, 91, 95; 22, 162, 166; 26, 68, 71; 29, 105, 106; SozR Nr. 1 zu § 112 AFG).

    Vertraglich vereinbarte, zusätzliche Leistungen aufgrund Tarifvertrages, Betriebsvereinbarung und Einzelarbeitsvertrages, mögen sie auch als "Sonderzahlung", als Weihnachtsgratifikation oder als Urlaubsgeld bezeichnet werden, sind dann keine "einmalige Zuwendungen", wenn der Arbeitnehmer auf sie einen Anspruch hat, wenn Höhe und Fälligkeit von vornherein feststehen und wenn sie in der Weise Bestandteile des festen Jahresgehaltes bilden, daß demjenigen, der im Laufe des Kalenderjahres in den Betrieb eintritt oder demjenigen, der aus dem Betriebe während des Kalenderjahres ausscheidet, ein Anspruch auf anteilige Zahlung des oder der Monatsgehälter zusteht, der Zeit entspricht, die der Betreffende als Arbeitnehmer in Betrieb verbracht hat (BSGE 16, 91, 96; vgl. dazu auch SozR Nr. 4 zu § 90 AVAVG).

  • BSG, 25.11.1964 - 3 RK 32/60
    Dieser Erlaß ist geltendes Recht (BSG 6, 47, 51; vergleiche auch BSG 16, 91, 94).

    Soweit der Senat in früheren Entscheidungen zum Ausdruck gebracht hat, die Beitragsverpflichtung des Arbeitgebers richte sich nach dem Anspruch auf das Arbeitsentgelt (Urt. vom 21. März 1961 - 3 RK 7/57 - in Sozialrecht RVO § 393 Bl. Aa 1, Aa 2; vergleiche auch BSG 16, 91, 96), wird daran nicht festgehalten.

  • LSG Hessen, 25.08.1980 - L 10/1 Ar 202/80

    Bemessungszeitraum; Sonderzahlung; Höhe des Uhg; Urlaubsgeld

    Als solche einmalige Zuwendungen werden Bezüge verstanden, die nicht in ständiger Wiederholung gezahlt, den Arbeitnehmer aus besonderen Anlässen gewährt werden und oft der Höhe nach nicht von vornherein bestimmt sind, ferner Bezüge, deren Fälligkeit nicht feststeht (vgl. BSGE 16, 91).

    Zusätzliche Leistungen, die aufgrund eines Tarifvertrages, einer Betriebsvereinbarung oder eines Einzelarbeitsvertrages vertraglich vereinbart sind, sind - auch wenn sie als "Sonderzahlung" bezeichnet sind, dann keine "einmaligen Zuwendungen", wenn der Arbeitnehmer auf sie einen Anspruch hat, ihre Höhe und Fälligkeit von vornherein feststeht und wenn sie in der Weise Bestandteil des festen Jahresgehaltes sind, daß demjenigen, der im Laufe des Kalenderjahres in den Betrieb eintritt oder demjenigen, der aus dem Betrieb während des Kalenderjahres ausscheidet, ein Anspruch auf anteilige Zahlung der Leistung zusteht, der der Zeit entspricht, die der Betreffende als Arbeitnehmer im Betrieb verbracht hat (vgl. BSGE 16, 91, 95; 22, 162, 166; 26, 68, 71; 29, 105, 106; SozR Nr. 4 zu § 90 AVAVG).

  • BSG, 07.08.1979 - 7 RAr 17/78

    Berücksichtigung von Urlaubsgeld bei Bemessung des Arbeitslosengeldes -

    Als solche einmaligen Zuwendungen werden Bezüge verstanden, die nicht in ständiger Wiederholung gezahlt, den Arbeitnehmern in der Regel aus besonderen Anlässen gewährt werden und vielfach der Höhe nach nicht von vornherein bestimmt sind, ferner Bezüge, deren Fälligkeit nicht feststeht (BSGE 16, 91 ff).

    Nach der Rechtsprechung des BSG, der sich der Senat (Urteile vom 11. Februar 1976, aaO) angeschlossen hat, sind aufgrund Tarifvertrages, Betriebsvereinbarung oder Einzelarbeitsvertrag vertraglich vereinbarte zusätzliche Leistungen, mögen sie auch als "Sonderzahlung", als Weihnachtsgratifikation oder als Urlaubsgeld bezeichnet sein, dann keine "einmaligen Zuwendungen", wenn der Arbeitnehmer auf sie einen Anspruch hat, wenn Höhe und Fälligkeit von vornherein feststehen und wenn sie in der Weise Bestandteile des festen Jahresgehaltes sind, daß demjenigen, der im Laufe des Kalenderjahres in den Betrieb eintritt oder demjenigen, der aus dem Betriebe während des Kalenderjahres ausscheidet, ein Anspruch auf anteilige Zahlung der Leistungen zusteht, der der Zeit entspricht, die der Betreffende als Arbeitnehmer im Betrieb verbracht hat (vgl. BSGE 16, 91, 95; 22, 162, 166; 26, 68, 71; 29, 105, 106; vgl. auch BSG SozR Nr. 4 zu § 90 AVAVG; SozR Nr. 1 zu § 112 AFG).

  • BSG, 22.07.1981 - 3 RK 7/80

    Familienkrankenpflege - Krankenpflege - Einkommen - Gesamteinkommen -

    Diesen Rechtsgedanken hat der Senat schon in früheren Entscheidungen vertreten (vgl Urteil vom 20. Dezember 1961 - 3 RK 59/57-, BSGE 16, 91, 96).
  • BSG, 01.03.1978 - 12 RK 31/76

    Sozialversicherungsbeiträge - Pflicht zur Entrichtung - Lohnverschiebungen -

    legen, das für die Berechnung der Lohnsteuer maßgebend ist (BSGE 6, 47, 55; 16, 91, 94; 21, 48, 50; 22, 106f; 22, 157, 160; 22, 169, 170; 24, 71, 72; BSG SozR Nrn 25 und 25 zu 5 160 EVO; Urteil des erkennenden Senats vom 1. Dezember 1977 bestimmt).

    Zwar hatte der früher für Beitragsstreitigkeiten allein zuständige 3. Senat des BSG in seiner älteren Rechtsprechung bei der Beitragsberechnung entscheidend darauf abgehoben, daß dem Versicherten das Entgelt zusteht; für die Beitragsschuld des Arbeitgebers sollte der Anspruch des Versicherten auf Arbeitsentgelt maßgebend sein (vgl SozR Nr. 1 zu 5 595 RVO = Breith. 1961, 792; BSGE 16, 91, 96, 97 = SozR Nr. 6 zu 5 160 EVO).

  • BSG, 16.03.1973 - 7 RAr 37/71

    Berücksichtigung einmaliger Zuwendungen des Arbeitgebers anläslich der Beendigung

  • BSG, 28.10.1981 - 12 RK 23/80

    Anrechnungszeiträume für wiederkehrende Sonderzahlungen

  • BSG, 23.03.1977 - 4 RJ 177/75

    Berechnung des Übergangsgeldes

  • BSG, 01.12.1977 - 12 RK 11/76

    Berücksichtigung von Gewinnanteilen aus einem Partnerschaftsvertrag als einmalige

  • BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 3/84

    Einmalige und wiederkehrende Zuwendungen - Verbot der Berücksichtigung -

  • BSG, 20.03.1980 - 11 RA 60/79

    Zur Frage, ob Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld etc. bei der Berechnung des

  • BSG, 30.04.1968 - 3 RK 100/64

    Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen für bestimmte Zahlungen, die eine

  • BSG, 24.04.1968 - 7 RAr 39/65

    Einbeziehung freiwilliger und einmaliger Sonderzahlungen eines Arbeitgebers bei

  • BSG, 28.10.1965 - 3 RK 91/63

    Zur Berücksichtigung von Arbeitgeberanteilen zur Zusatzversicherung bei der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.1966 - L 16 KR 89/64
  • BSG, 28.10.1965 - 3 RK 51/61

    Forderung der Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen/Beiträgen zur

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